Unsere tierärztlichen Beratungsangebote für Sie und Ihr Tier

 individuell – neutral – kompetent

 

  1. Tierärztliche Sprechstunde (TV20) – bis zu 20 Minuten pauschal für 29 €
    • Allgemeine Beratung per Telefon
    • Allgemeine Beratung per Video (Zoom)
  1. Ausführliche Beratung gesundes Tier (EB30) – pauschal für 139 €
    • Für adulte Tiere, Welpen und gesunde Senioren, Zuchthündinnen (Trächtigkeit, Laktation)
    • Vorbereitung: Einschätzung der aktuellen Fütterung, Rationsüberprüfung
    • Persönliches Gespräch: bis zu 30 Minuten
    • Nachbereitung: Anpassung der aktuellen Fütterung, Erstellung Fütterungsplan, Verschriftlichung
  1. Ausführliche Beratung krankes Tier (EM45) – Ernährungsmedizinische Beratung – pauschal für 189 €
    • Bei Magendarmerkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien, Hauterkrankungen, Übergewicht, Diabetes, Nierenerkrankung, Harnsteine, Epilepsie, Leishmaniose, Lebererkrankungen, Wachstumsstörungen, Bauchspeicheldrüsenerkrankung (Pankreatitis, Pankreasinsuffizienz), Herzerkrankungen, Krebs-/Tumorerkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten
    • Vorbereitung: Befundung der aktuellen Fütterung unter Berücksichtigung der Grunderkrankung, Laborwerte, usw.
    • Persönliches Gespräch: bis zu 45 Minuten
    • Nachbereitung: Erstellung diätetischer Fütterungsplan, Verschriftlichung, ggf. Rücküberweisung zum Haustierarzt
  1. Zusatzleistungen zur ausführlichen Beratung – Add-ons – Pauschalpreise
    • Zusatzleistungen werden nur auf Ihren Wunsch bzw. nach vorheriger Absprache berechnet.
    • Weiterer Rationsvorschlag/-überprüfung (RVZ, RÜZ) – 39 €
    • Erweitertes Beratungsgespräch (BMZ), bis zu 20 Minuten – 29 €
    • Umweltanamnese Katze (UKZ) – 39 €
    • Zusätzliche Aufwandspauschale für komplexe Fälle (EBZ), einmalig – 29 €
  1. Folgeberatungen für Bestandskunden – nach Aufwand
    • Beratung per E-Mail (BEM) – mind. 19 €
    • Beratungsgespräch per Telefon oder Video (BM) – mind. 29 €
    • Rationsanpassung/-überprüfung, neuer Rationsvorschlag (RAZ, RÜZ, RVZ) – mind. 39 €

Unsere Leistung wird nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT, 2022) abgerechnet. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Oft stellen uns Kunden folgende 2 Fragen, die wir hier gerne beantworten:

Muss jede Leistung, z.B. eine spätere Beantwortung einer Frage per E-Mail oder Telefon, zusätzlich in Rechnung gestellt werden?
Ja, weil es eine vom Gesetzgeber vorgegebene tierärztliche Gebührenordnung gibt (GOT), an die Tierärzte gebunden sind. Diese gibt es auch in der Human- und Zahnmedizin (GOÄ, GOZ). Nach der GOT muss jede tierärztliche Leistung in Rechnung gestellt werden, dazu gehören auch Folgekonsultationen, wie spätere Rückfragen per Telefon oder E-Mail. Dieser Fall tritt spätestens dann ein, wenn Sie bereits eine Rechnung zu einer Beratung erhalten haben.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt für seine erbrachten GOT-Leistungen zu.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Bausteinen oder zum Ablauf? Wir helfen Ihnen gerne weiter oder Sie rufen uns einfach per Telefon an.